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Die Dämmpflicht – eine weitere verdammte Auflage

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 schreibt Ihnen als Immobilienbesitzer diverse Richtlinien vor, denen Sie folgen müssen. Dazu gehört auch die Dämmplicht. Allerdings gilt sie nicht für jeden. Müssen Sie die Vorgaben erfüllen oder gehören Sie zu den Ausnahmen, die gemacht werden?

Sollten Sie Ihre Immobilie mindestens ein Drittel des Jahres normal beheizen, haben Sie die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen zu dämmen – selbst wenn diese nicht begehbar sind.

Erfüllen das gesamte Dach oder auch die Heizung, Leitungen und Armaturen die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz nicht, greift auch hier die Dämmpflicht. Die notwendige Nachrüstung musste bis Ende 2015 erledigt sein.

Für wen wird ein Auge zugedrückt?

Als angehendem Immobilienbesitzer stehen Ihnen nach dem Kauf zwei Jahre zur Verfügung, den Bestimmungen nachzukommen. Diese zeitliche Spanne kommt Ihnen auch im Erbfall zugute.

Sind Sie Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses und haben Sie dieses schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, sind Sie an keine Maßnahmen der energetischen Sanierung gebunden.

Es sei denn …

Sie lassen als alteingesessener Eigentümer (s. o.) mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche erneuern. Dann betrifft auch Sie die Dämmpflicht – für die gesamte Fassade. Handelt es sich lediglich um kleine, auszubessernde Risse, die unterhalb der Zehn-Prozent-Marke liegen, können Sie auf das Dämmen verzichten.

Ignorieren Sie die Vorschriften der EnEV, müssen Sie möglicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Sie können Energiesparmaßnahmen fördern lassen

Die Bundesregierung plant, den CO²-Gehalt bis 2050 um 80 % zu minimieren. Ihrer Ansicht nach ist dies u. a. nur durch eine umfangreiche Haus-Dämmung erreichbar. Deshalb bietet sie Ihnen als Eigentümer das Programm „Energieeffizient Sanieren“ mit Fördermitteln und Entscheidungshilfen an, um Sie bei der beträchtlichen Anfangsinvestition zu unterstützen. Hier können Sie sich genauer informieren.

Bei uns erhalten Sie darüber hinaus jede weitere fachkompetente Unterstützung rund um Ihre Immobilie. Das ist in Ihrem Sinne? Dann kontaktieren Sie uns doch ganz einfach.

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Der Urlaub naht, das Haus steht bald leer und …

Sie möchten unbeschwert Ihre schönste Zeit des Jahres genießen? Können Sie. Unmoralische Mitmenschen lauern zwar darauf, die im Sommer verlassenen Häuser und Wohnungen auszurauben – dennoch können Sie sich vor solch einem finanziellen Verlust und zentralen Übergriff auf die eigene Persönlichkeit schützen. Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihr Hab und Gut mithilfe unkomplizierter Maßnahmen bei der Rückkehr unversehrt wiederfinden können.

Mit einfacher Vorsorge sind über 30 % aller Einbruchsversuche vermeidbar – so die Kriminalpolizei. Es sind keine Profis, wie oft gemutmaßt wird, sondern Gelegenheitstäter, die mit einem schlichten Schraubendreher über unzureichend gesicherte Fenster oder Türen ans Werk gehen.

Nehmen Sie also beruhigt Ihre Auszeit, indem Sie die folgenden Ratschläge der Kripo beherzigen:

Die drei Ls:

  • Leute: Bitten Sie Menschen Ihres Vertrauens wie Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn Leben in Ihre Bude zu bringen, indem diese täglich die Fenster öffnen und schließen, Ihre Rollläden bewegen sowie den Briefkasten nicht überquellen zu lassen. Letzteres wäre die einladende Botschaft: Hier ist schon längere Zeit niemand zu Zuhause.
  • Licht und Lärm: Programmierte Zeitschaltuhren sorgen für Beleuchtung oder Dunkelheit sowie für das Erklingen oder Verstummen von TV, Radio bzw. Musik-CDs. Stellen Sie die Zeiten unregelmäßig ein – für einen realistischen Effekt.
    Schieben Sie einen Riegel vor

Doppeltes Absperren aller Türen plus mechanische Sperren (zu kleinem Preis im Handel erhältlich) für diese und die Fenster sowie einbruchhemmende Rollläden machen es den Tätern schwer. Denken Sie dabei auch an Balkon- oder Terrassentüren und Kellerzugänge. Gauner spielen auf Zeit. Nach ca. fünf Minuten geben sie meist auf, wenn sie sich bis dahin keinen Zutritt verschaffen konnten.

Lassen Sie Einbruchshilfen verschwinden

Mülltonnen, Leitern und sogar Gartenmöbel etc. sind als Kletterstützen ein willkommener Support für den Einstieg – genauso wie draußen herumliegendes Werkzeug oder Dinge, die als solches zweckentfremdet werden können wie z. B. ein Besen. Also: weg damit.

Erschrecken Sie die Ganoven

Eine Alarmanlage alleine ist nicht ausreichend und sollte von Ihnen als Ergänzung zu den oben beschriebenen Präventionen eingesetzt werden. Diese kann die Einbrecher im optimalen Falle in die Flucht treiben. Vor allem aber ist sie das Signal für die Wachleute, zügig nach dem Rechten zu sehen.

Wer schweigt, der bleibt

Posten Sie Ihre Urlaubserlebnisse erst nach Ihrer Reise auf Facebook, Twitter und Co. Und vermeiden Sie eine Ansage auf dem Anrufbeantworter, die da spricht: „Wir machen Urlaub. In zwei Wochen sind wir wieder da.“

Wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung darüber hinaus individuell schützen können, erfahren Sie bei Ihrer örtlichen .

Sie wollen auch in allen anderen Immobilien-Belangen komplett auf der sicheren Seite stehen? Gerne, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.