Gut versichert: perfekter Schutz für Ihre Immobilie
Sie besitzen eine Immobilie oder planen, eine solche zu erwerben? Dann können Sie geeignete Sicherheitsvorkehrungen für Ihr Hab und Gut treffen. Gegen Fremdeinwirkungen bewahrt die Wohngebäudeversicherung Sie vor kostenintensiven Überraschungen. Was aber deckt diese genau ab?
Durch den Klimawandel müssen Sie mit Kapriolen des Wetters rechnen: Hochwasser, ein Sturm oder ein Blitzschlag können Sie unvorhergesehen treffen. Ein Feuer kann ebenso dramatische Folgen haben. Und auch andere Scherereien wie Graffiti-Verunstaltungen, zu beseitigende Wespennester, Wasserschäden durch eine defekte Waschmaschine, hartnäckige Rohrverstopfungen etc. können eine unnötige finanzielle Belastung für Sie darstellen.
Ihre Wohngebäudeversicherung sollte also für komplette Beruhigung sorgen und alle möglichen Risiken zuverlässig abdecken. So gerät Ihre materielle Obhut selbst durch unkalkulierbare Ereignisse nicht ins Wanken.
Vorsicht Falle: die Altverträge
Mitunter sind bestehende Verträge nicht aktuell. Weder ist die Preisgestaltung adäquat angepasst, noch gewährleistet der Leistungsumfang eine ordentliche Abschirmung gegen Naturkatastrophen. Zusätzlich werden oftmals Umstände nicht oder nur partiell berücksichtigt, die im Ernstfall jedoch unumgänglich für die komplette Absicherung Ihrer Immobilie sind.
Hätten Sie z. B. gedacht:
an durch einen Blitzeinschlag entstandene Überspannungsschäden oder die Auslagerung des Mobiliars und persönlicher Gegenstände nach einem Brand? An den Mietausfall für Wohnräume und die eventuell notwendige Unterbringung in einem Hotel, weil das Haus bzw. die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist?
Häufig ist auch der Verzicht der Versicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit kein Bestandteil des Vertrages. Dieser ist aber für den Schadenersatz bei eigenem Fehlverhalten unerlässlich – z. B. bei unbeaufsichtigt brennenden Kerzen oder Feuer im offenen Kamin. Auch die in Abwesenheit laufende Waschmaschine kann als Grund für den Verzicht auf Versicherungsleistung angesehen werden. Um dies zu verhindern, vereinbaren Sie diese Klausel bitte unbedingt mit Ihrem Versicherungsunternehmen.
Empfehlenswert ist somit eine Prüfung Ihrer Police auf Aktualität und ggfs. die bedarfsgerechte Anpassung. Auf diesen Wegen können Sie die Gefährdung Ihrer Existenz durch unvorhersehbare Ereignisse abwenden.
Sie möchten in allen Immobilienbelangen beruhigt sein? Dann kontaktieren Sie uns einfach unbesorgt.