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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:

Ihr Versicherungsschutz über den Gartenzaun hinaus

Sicherheitsvorkehrungen für Ihr (zukünftiges) Hab und Gut können Sie, wie wir Ihnen bereits berichtet haben, mit der Wohngebäudeversicherung gegen Schäden durch Fremdeinwirkung treffen. Wenn es aber so richtig dumm läuft, kann die eigene Nachlässigkeit dazu führen, dass Sie tief in die Tasche greifen müssen. Hier schützt Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor unnötiger finanzieller Belastung. Welche Eventualitäten sind in dieser enthalten?

Als Immobilien-Besitzer müssen Sie dafür sorgen, dass nichts und niemand auf Ihrem oder durch Ihr Eigentum Schaden nimmt. Dennoch steckt der Teufel manchmal im Detail, das unvorhersehbar ist oder rein menschlich schlicht vergessen wird.

Gelockerte Dachziegel können auf einen Pkw fallen, ein Radfahrer mit einem herabhängenden Ast an der Grundstücksgrenze zur Straße kollidieren, ein Passant an einem schlecht beleuchteten Hauseingang oder auf dem nicht gestreuten Gehweg stürzen etc.

Was die Streupflicht betrifft: Selbst wenn Sie diese an Ihre Mieter oder einen Hausmeister übertragen haben, sind Sie im Schadensfalle mit verantwortlich.

Eine Person ist zu Schaden gekommen – und nun?

Wird ein Mensch verletzt, können Kosten für einen Kranken¬haus¬aufenthalt, Schmerzens¬geld, den Verdienst¬ausfall oder sogar Renten¬zahlungen aufkommen. Diese und andere aus einem Unglück resultierende Forderungen werden bei bestehendem Schutz von der Versicherung getragen.

Der Abschluss einer solchen ist vor allem für Besitzer von Mehrfamilienhäusern und vermieteten Objekten, aber auch für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft ratsam. Ihre eigene Eigentumswohnung oder Ihr eigenes Einfamilienhaus – mit oder ohne Einliegerwohnung – ist durch eine Privathaftpflicht angemessen abgesichert.

Bitte denken Sie auch hier an den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Er muss Bestandteil des Vertrages sein, sonst stellt die Versicherung keinen Schadenersatz im Falle eigenen Fehlverhaltens.

Übrigens:

Sind Sie Vermieter, können Sie die Beiträge für diese Versicherung in der Betriebskostenabrechnung als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Achten Sie bitte darauf, dass im Mietvertrag sämtliche Nebenkosten aufgelistet sind. Z. B. ist die pauschale Klausel „Der Mieter trägt alle Versicherungskosten“ nicht ausreichend.

Ihr Wunsch ist es, rund um Ihre Immobilie auf der sicheren Seite zu stehen? Gerne, nehmen Sie ruhig Kontakt zu uns auf.