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Immobilien und Erbschaftssteuer: Was können Sie sparen?

Wem eine Immobilie vermacht wird, der kämpft nicht nur mit der Trauer um den verlorenen, geliebten Menschen, er hat auch zeitgleich anstrengenderweise den Nachlass zu regeln. Dabei ist es notwendig, zunächst die Entscheidung zu treffen, was mit dem Vermächtnis überhaupt geschieht: Soll das neue Eigentum verkauft oder doch besser vermietet werden? Oder wird es zum selbstbewohnten Eigenheim, das später die Kinder bekommen?“

Da der deutsche Staat im Erbfall prinzipiell Steuern erhebt, stellt sich zudem diese Frage: Müssen Erben de facto Abgaben an das Finanzamt leisten? Oder gibt es nicht doch Mittel und Wege, den Geldbeutel zu entlasten?

Ja, indem Sie den Freibetrag nutzen, der jedem einmal innerhalb von zehn Jahren zusteht. Dieser reduziert die Steuerabführung, denn es gilt:

Der Vermögensanteil abzüglich des Freibetrages ergibt die Summe, auf die Sie Abgaben zu entrichten haben.

Die Höhe bestimmt der Verwandtschaftsgrad zu dem Erblasser:

Ehegatte, eingetragener Lebenspartner:                                             500.000 Euro Freibetrag

Kind, Stiefkind:                                                                                         400.000 Euro Freibetrag

Enkel:                                                                                                          200.000 Euro Freibetrag

Eltern, Großeltern:                                                                                   100.000 Euro Freibetrag

alle anderen Erben:                                                                                    20.000 Euro Freibetrag

Quelle: Bundesfinanzministerium

Das heißt zum Beispiel:

Wird dem Ehepartner das Einfamilienhaus im Marktwert von 507.000 Euro vermacht, besteht ein Anrecht auf 500.000 Euro Freibetrag. Lediglich für die verbleibenden 7.000 Euro muss Erbschaftssteuer abgegolten werden. Erbt jedoch der Sohn bzw. die Tochter dasselbe Haus, beläuft sich der Freibetrag auf 400.000 Euro. So sind auf die restlichen 107.000 Euro Steuern zu zahlen.

Zudem gibt es weitere Vergünstigungen, die mitunter für komplette Steuerbefreiung sorgen können:

 

Einem Kind (auch Stief- oder Adoptionskind) wird im Todesfall darüber hinaus ein Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 Euro (20 – 27 Jahre alt) und 52.000 Euro (5 Jahre alt) gewährt. Der Ehegatte/Lebenspartner erhält einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro.

 

Für diese Verwandtschaftsbeziehungen gilt des Weiteren: Hat der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt und der Begünstigte tut dies zehn Jahre nach der Erbschaft auch, ist er dem Finanzamt nichts schuldig – jedoch nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 m2 beträgt.

 

Wichtig ist Ihnen, auch in allen anderen Fragen rund um Ihre Immobilie auf fundiertes Hintergrundwissen zu bauen? Kein Problem, Sie kontaktieren uns einfach und wir stehen Ihnen fachmännisch Rede und Antwort.

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Meine Immobilie im Alter: Wohnen mit Freude oder langsam eine Last?

Gerade spielen die Kinder noch im Garten, dann dreht man sich einmal um und plötzlich sind sie ausgezogen. So ergeht es vielen Immobilienbesitzern im Laufe ihres Lebens. Wenn sie dann die 60 überschritten haben, macht ihnen nicht mehr nur die Leere innerhalb der eigenen vier Wände zu schaffen. Zusätzlich birgt der ehemals komfortable Heimathafen nun immer mehr Beschwerlichkeiten wie Treppen, Schwellen, die Pflege des Gartens etc. und notwendige Reparaturen belasten nicht nur das Kreuz – wenn sie überhaupt in Eigenregie gehändelt werden können – sondern auch den Geldbeutel. Damit kommen schließlich die Wünsche, das Leben noch in vollen Zügen genießen zu wollen, deutlich zu kurz.

„Wenn wir in Rente sind, wollen wir uns noch mal die Welt ansehen.“

Doch wenn der Plan dann steht, schießen die anstehenden Instandhaltungskosten quer. Zudem hält auch die Aussicht, das nun viel zu große Haus über eine längere Zeit unbeaufsichtigt lassen zu müssen, davon ab, die erhofften Reisen anzutreten. Und wer möchte schon immer die Nachbarn bitten, den Garten zu wässern oder Schnee zu schippen sowie zu streuen?

Vor diesem Hintergrund stellt sich dann irgendwann die drängende Frage: „Wie wollen wir unseren Lebensabend gestalten? Bleiben wir in unserem Haus? Welche Alternativen haben wir?“

Die Qual der Wahl: Bewohnen? Vermieten? Verkaufen?

  1. Wollen Sie trotz allem weiterhin in Ihrem gewohnten Zuhause leben, bedenken Sie bitte nicht nur, dass wahrscheinlich ein altersgerechter Umbau vonnöten sein wird, der Ihnen das Leben daheim erleichtert. Ist das technisch machbar und finanziell für Sie zu tragen?
  2. Wenn Sie vermieten, behalten Sie Ihr Eigentum und bleiben weiter für den Zustand Ihres Hauses verantwortlich. Ist Ihnen das kräftemäßig möglich? Wollen Sie sich mit eventuellen Ärgernissen, die Mieter betreffend, auseinandersetzen? Und verfügen Sie über genügend Rücklagen für die Instandhaltung?
  3. Ihre Entscheidung für den Verkauf beinhaltet u. a. folgende Fragen: „Wie kann eine neue Immobilie finanziert werden, wenn unser Hab und Gut noch nicht an den Mann gebracht wurde?“ Oder andersherum: „Was geschieht, wenn heute das Haus verkauft wird, ohne dass wir eine neue Bleibe gefunden haben?“

Für Punkt 2 und 3 stehen des Weiteren z. B. die Ermittlung des aktuellen Marktwertes – unabdingbar für die gelungene Vermietung bzw. Veräußerung – sowie die Bereitstellung aller relevanten Unterlagen an und so weiter und so fort.

Über kurz oder lang muss eine Lösung her. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passende für Sie zu finden. Rufen Sie uns einfach an.

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Die geerbte Immobilie – wenn der Tod schmerzt und gleichzeitig Handlungsbedarf besteht

Der endgültige Abschied von den Eltern oder auch einem nahestehenden Verwandten ist verbunden mit einer tiefen Trauer, die übermächtig sein kann und nur schwer zu bewältigen ist. Mit einem Lachen und Weinen erinnern wir uns, der Verlust hinterlässt eine nicht zu füllende Lücke und eine große Bandbreite an Emotionen übermannt einen. Dazu stellen sich Ohnmachtsgefühle gegenüber dieser unabänderlichen Situation ein, doch das eigene Leben läuft sowohl beruflich als auch privat weiter und der Nachlass muss geregelt werden. Gehört zu diesem eine Immobilie, muss in erster Linie entschieden werden:

Möchte ich mein neues Eigentum für mich bzw. meine Kinder behalten? Sollte ich es besser vermieten? Oder ist der Verkauf die sinnvollste Lösung für mich?

Als Alleinerbe ist diese Frage schon mühevoll zu beantworten und in einer Erbengemeinschaft mit zu gleichen Teilen bevorteilten Geschwistern kann sich der Entschluss mitunter als noch komplizierter erweisen. Die dazu nötige Kommunikation wird erschwert, wenn wenig, schlechter oder gar kein Kontakt besteht. Und selbst wenn Brüder und Schwestern ein harmonisches Verhältnis haben, können die Meinungen über das Schicksal des neuen Besitzes trotzdem gänzlich auseinandergehen.

Je nach persönlicher Lebenslage passt ein anderer Weg: Der eine führt vielleicht eine kinderlose Ehe, der andere ist geschieden und hat Nachwuchs, der Bruder wohnt zur Miete, die Schwester wiederum besitzt z. B. bereits ein eigenes Zuhause etc.

Im Wesentlichen stehen Ihnen drei Alternativen zur Verfügung:

  1. Sie übernehmen die Immobilie

Fragen Sie sich bitte, ob das tatsächlich eine dauerhafte Zukunftsvision für Sie ist und Sie auch die erforderlichen finanziellen Rücklagen haben, denn: Sie sind dann u. a. auch für Sanierungsmaßnahmen zuständig und müssten im Falle von Miterben diese auch auszahlen können.

  1. Sie vermieten das Haus bzw. die Wohnung

Auch hier tragen Sie – alleine oder innerhalb der Erbengemeinschaft – komplett die Verantwortung: Denken Sie z. B. an den aufwändigen Prozess der Vermietung, die Instandhaltung und auch die Interaktion mit den Mietern inklusive eventueller Scherereien wie verspätete oder gar ausbleibende Mietzahlungen etc.

  1. Sie verkaufen das Objekt

Damit geben Sie Ihr Erbe zwar endgültig aus der Hand, gleichzeitig sind Sie aber frei von den Pflichten wie unter Punkt 1 und 2 beschrieben. Und: Den Erlös können Sie problemlos untereinander aufteilen bzw. verfügen als Alleinerbe nun über liquide Mittel für die Erfüllung Ihrer Wunschträume.

Sie benötigen noch mehr Entscheidungshilfen? Gerne, nehmen Sie ruhig Kontakt zu uns auf.

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Das neue Wohnraumkreditgesetz: Rückt der Traum vom Eigenheim in weite Ferne?

Seit rund anderthalb Jahren sind die Chancen, von einer Bank einen Wohnkredit zu bekommen, drastisch gesunken und tendieren in manchen Fällen sogar gegen Null, denn: Seit dem 21. März 2016 gilt das neue Wohnraumkreditgesetz. Die Änderungen sind streng und einschneidend. Wen trifft es und warum? Gibt es Auswege?

Die massive Verschärfung steht nun dem Erwerb von Immobilien erheblich im Wege – vor allem Durchschnittsverdienern, jungen Familien und Rentnern. Banken haben seitdem sicherzustellen, dass ausreichende Liquidität für einen Wohnkredit vorhanden ist. So banal es klingt, letztendlich läuft es auf eine Kreditverweigerung hinaus. Wo vorher nur die gängige Feststellung der Bonität gefragt war, muss heute von den Geldinstituten detailliert nachgewiesen werden, dass sie den Kreditanwärter auf Herz und Nieren geprüft haben. Dabei müssen sie voraussagen können, dass der Kunde sicher in der Lage ist, die Rückzahlung der Finanzierung regulär zu leisten und auch eine eventuelle drastische Zinserhöhung auszugleichen. Können die Institute dies nicht belegen und verläuft die Ratentilgung nicht mehr oder nicht zu den vereinbarten Terminen, riskieren die Banken, selbst in die Haftung gehen zu müssen. Da zudem die Vereinbarung von Aufschüben und ratenfreien Perioden kompliziert wurde, erhöhen sie die Hürden, an das Geld zu kommen.

Hier die vier wesentlichen Punkte der Reform für Sie:

  1. Die bisherige Lebenshaltungskostenpauschale (Ehepaar mit 2 Kindern) von ca. 1.500 Euro liegt jetzt bei rund 1.800 Euro. Fazit: Ihr Kapital für die anstehende Finanzierung ist geringer.
  2. Eine gravierende Anhebung der Eigenkapitalgrenze hat stattgefunden. Der Kaufpreis bestimmt nun nicht mehr den Immobilienwert und die damit einhergehende Beleihungswertprüfung, sondern eine externe, von der Bank beauftragte Wertermittlung. Fazit: Ihr Darlehensgesuch wird abgelehnt.
  3. Die Tilgung des Immobilienkredites muss bis zum Renteneintrittsalter erfolgt sein. Fazit: Haben Sie als Kapitalanlegergruppe die 50 überschritten, hätten Sie nur etwa 15 Jahre Zeit für die Abstattung – bei einer extrem hohen Tilgung. Eine in der Regel unlösbare Aufgabe.
  4. Basierend auf dem aktuellen Rentenbescheid haben Sie eine fiktive Rente zu erwarten. Auch mit dieser müssen Sie imstande sein, die Finanzierungsbelastung problemlos zu tragen – vorausgesetzt, die Gesamtlaufzeit des Darlehens erstreckt sich bis in Ihren Ruhestand.

Es gibt immer einen Weg, so auch hier:

Hohe Planungssicherheit können Sie durch eine Sollzinsbindung von mindestens 20 bis 25 Jahren – wahlweise in Kombination mit einem „Volltilgerdarlehen“ – erreichen. Dabei bietet sich Ihnen als Kreditnehmer auch die Gelegenheit, den Darlehensvertrag nach einer Kreditlaufzeit von mindestens zehn Jahren zu beenden.

Sie sind an weiteren Immobilien-Lösungen interessiert? Dann kontaktieren Sie einfach das Gewusst-wie-Team von Living in Berlin.

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Kauf versus Miete – wer gewinnt?

Ein eigenes Haus mit Garten, diesen Traum haben viele im Kopf. Doch wägen sie diesen auch immer wieder ab, schließlich ist eine solche Entscheidung unwiderruflich und mit einer nicht unerheblichen Investition verbunden. Das betrifft nicht nur die Finanzen, sondern auch die persönliche Verantwortung für alle anfallenden Reparaturen. Wer zudem nicht genug Eigenkapital zur Verfügung hat, scheut den Gedanken an Schulden. Wenn auch Sie mit dem Erwerb Ihres eigenen Hab und Guts unschlüssig liebäugeln, lesen Sie hier vier gute Gründe für Ihren Entschluss:

  1. Wunsch-Wohnen

Was hätten Sie gerne? Ein mediterran gestaltetes Urlaubsbad? Komfortable Einbauschränke für reichlich Platz? Ihre persönliche Wellness-Sauna im Keller? Oder möchten Sie Ihr Haus durch ein Solardach energetisch perfektionieren? Was auch immer Sie sich ausmalen, abseits von baulichen Grenzen haben Sie alle Möglichkeiten, dies auch zu realisieren. Und auch für Ihre Zukunft ist gesorgt, denn Sie können Ihren Heimathafen später durch einen altersgerechten Umbau Ihrer Situation anpassen. Bei Mietobjekten sind solche Investitionen meist für die Katz oder aber seitens der Hausverwaltung sogar verboten.

  1. Zuverlässige Altersvorsorge plus Absicherung der Sprösslinge

Vergleicht man Hausbesitzer mit Mietern auf der Basis von identischem Einkommen, werden erstere laut Statistik die wohlhabenderen Rentner. Darüber hinaus stellt das Immobilieneigentum ein sog. „Schonvermögen“ dar. Auf dieses kann der Staat – in gewissen Grenzen – nicht zugreifen, sollten Sie langfristig Arbeitslosengeld oder im Lebensherbst Grundsicherung beziehen müssen.

Haben Sie obendrein das Darlehen für Ihre eigenen vier Wände vor Erreichen des Rentnerdaseins getilgt, ist Ihnen Vermögen entstanden, mit dem Sie Ihren Lebensabend sorglos, weil mietfrei genießen werden. Dieses bietet Ihnen erfreuliche Perspektiven wie z. B. diverse, weltweite Reisen – als Entschädigung dafür, dass Sie vielleicht nicht umhinkonnten, auf so manchen Urlaub zu verzichten, weil Ihre Mittel zur Abzahlung des Kredites herhalten mussten.

Und: Nicht nur Ihr Leben ist später im wahrsten Sinne des Wortes unter Dach und Fach, sondern auch das Ihres Sohnes und Ihrer Tochter, die sich auf ein sicheres Erbe verlassen können.

  1. Praktischer Nutzwert plus Kapitalbildung

Gold, Aktien oder Anleihen sind Investitionen, die sich zwar auf lange Sicht rentieren können, aber auch durch zwischenzeitliche Tiefstände das Nervenkostüm strapazieren. Tages- und Festgeld punkten nicht wirklich mit nennenswerten Zinserträgen. Die Kapitalbildung durch Wohneigentum hingegen bietet Ihnen in guten Lagen bzw. gefragten Metropolen nicht nur Wertsteigerungen, sondern gleichzeitig auch Ihr gemütliches Zuhause.

  1. Was kommt Sie teurer zu stehen? Die Miete oder das Darlehen?

Einer Statistik des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge sparen Sie durchschnittlich rund 41 %, wenn Sie Ihre eigene Immobilie bewohnen, statt monatlich an die Hausverwaltung zu zahlen. Zwar müssen Sie stattdessen das Darlehens ausgleichen. Dieses dient aber Ihrem Vermögensaufbau, denn während die Miete ein für alle Mal verloren ist, profitieren Sie zu guter Letzt von Ihrem abbezahlten Hab und Gut.

Sie benötigen weitere Entscheidungshilfen oder haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns doch ganz einfach, damit wir Sie fachkompetent unterstützen können.