Eine Scheidung ist meist harter Tobak. Nicht nur auf der emotionalen Ebene, sondern auch auf der praktischen: Das zukünftig getrennte Leben muss organisiert werden. Neben den eigenen Achterbahngefühlen geht es auch um die bange Frage nach der Perspektive für die Sprösslinge. Und gleichzeitig um die Aufteilung des gemeinschaftlichen Besitzes. Ist das eigene Haus mit im unliebsamen Spiel, muss auch hier geklärt werden: Wie soll es weitergehen?
Dabei geht es in erster Linie – vor allem bei vorhandenen Querelen – um die große Kunst, die Zukunft Ihrer Immobilie einhellig zu bestimmen. Das gilt sogar, wenn laut Grundbuch nur einer von Ihnen der Eigentümer ist, denn: Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist verankert, dass der andere dennoch sein Einverständnis zu dem Vorhaben geben muss. Dies kann hauptsächlich sein:
Die Vermietung
Das eigene Einfamilienhaus eignet sich dafür weniger. Wirtschaftlich sinnvoller ist diese Alternative, wenn Sie sich eine relativ genormte Immobilie teilen, etwa eine Wohnung oder ein Reihen- bzw. Doppelhaus mit eher kleinem Grundstück und neueren Baujahrs. Bei dieser Art von Immobilien halten sich der Instandhaltungsaufwand, die Rücklage sowie die Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen.
Voraussetzung ist jedoch Eintracht zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Partner, da Sie beide sämtliche Verpflichtungen, die mit einer Vermietung einhergehen, übernehmen müssen. Dazu gehört auch das Risiko nicht oder unregelmäßig zahlender Mieter und damit verbundener Mietausfälle.
Falls Sie einen späteren Verkauf im Hinterkopf behalten, dann bitte auch dies: Vermietete Immobilien erzielen oftmals einen geringeren Kaufpreis als leerstehende.
Die Auszahlung
Wenn sich einer von Ihnen bereit erklärt, auf seinen Eigentumsanteil zu verzichten, hat der dann verbleibende Eigentümer diesen finanziell zu entschädigen. Zudem muss die ausgezahlte Partei aus dem Grundbuch gestrichen werden und alle Verträge sind ausnahmslos auf den zukünftig alleinigen Besitzer umzuschreiben – auch der Darlehensvertrag. Denken Sie ebenfalls an die Fälligkeit der Grunderwerbssteuer bei Eigentumsübertragung und so weiter und so fort.
Der Verkauf
Diese Variante bietet Ihnen in zweierlei Hinsicht einen sauberen Abschluss: Einerseits könnten Sie mit dem Verkaufserlös die unbequemen Immobilien-Kredite tilgen und sich beide langfristig finanziell entlasten, sogar schuldenfrei werden. Verbleibt nach der Ablösung eine Summe, erhält jeder von Ihnen die Hälfte. Mit diesem Gewinn ist der Weg frei für Ihren materiellen Neuanfang.
Andererseits sind Sie dann auch emotional gelöst, da es keine gemeinsame Immobilie mit dem ehemaligen Partner mehr gibt, die Ballast für neue Partnerschaften bedeuten könnte.
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