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Was darf die Hausordnung? Diese rechtlichen Grenzen gelten!

Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben in Mehrparteienhäusern und umfasst Bestimmungen zu Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Pflichten der Mieter. Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, müssen deren Inhalte rechtskonform sein und dürfen die Persönlichkeitsrechte der Bewohner nicht verletzen. Unser Artikel klärt Sie darüber auf, was in einer Hausordnung stehen darf, welche Regelungen unzulässig sind und wie Änderungen rechtlich zu handhaben sind. Erfahren Sie, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Hausordnung allen gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Zu diesem Zweck existieren Hausordnungen

Hausordnungen haben das Ziel, das Zusammenleben in einer Wohnanlage harmonisch und konfliktfrei zu gestalten. Sie enthalten Regelungen zu allgemeinen Verhaltensweisen, die von allen Bewohnern einzuhalten sind, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Festlegungen zu Ruhezeiten, um die Nachtruhe der Bewohner zu schützen, oder die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküchen und Fahrradkellern in der Gemeinschaft zu sichern.

Allerdings muss beim Aufstellen einer Hausordnung darauf geachtet werden, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstößt oder die Rechte der Mieter unangemessen einschränkt. Beispielsweise dürfen keine Anforderungen oder Verbote formuliert werden, die in die Privatsphäre der Mieter eingreifen oder diese übermäßig belasten. Darauf geht dieser Beitrag mit passenden Beispielen noch genauer ein.

Diese Inhalte darf eine Hausordnung vorgeben

Bereits häufig durften sich die Gerichte mit dem Thema Hausordnung befassen. Immer wieder klagen Mieter gegen einzelne Klauseln, da sie sich ungerecht behandelt fühlen. So haben die Gerichte bereits oftmals die Gelegenheit gehabt, Festlegungen zum Inhalt einer Hausordnung zu treffen. Dabei haben sich einige Standard-Bereiche hervorgetan, die sich grundsätzlich immer in einer Hausordnung regeln lassen. Die folgenden Inhalte sind für Eigentümer dabei eine wasserdichte Lösung für die Hausordnung:

  • Ruhezeiten: Die Festlegung von allgemeinen Ruhezeiten, in denen Lärm zu vermeiden ist, insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen, ist ein zulässiger Bestandteil einer Hausordnung. Diese Regelungen tragen zum Schutz der Nachtruhe bei.
  • Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen: Bestimmungen zur ordnungsgemäßen Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküchen, Fahrradkellern oder Gemeinschaftsgärten sind erlaubt. Dies kann auch die Festlegung von Nutzungszeiten oder einen Putzplan umfassen.
  • Pflege von Außenanlagen: Regelungen zur Pflege und Nutzung von Gemeinschaftsgärten und Außenanlagen, einschließlich eventueller Einschränkungen beim Grillen oder bei der Nutzung durch Haustiere, sind zulässig, solange sie die Nutzung nicht unverhältnismäßig einschränken.
  • Sicherheitsvorkehrungen: Vorschriften, die der Sicherheit der Bewohner dienen, wie das Verbot, Gegenstände im Treppenhaus abzustellen, die im Notfall Fluchtwege blockieren könnten, sind erlaubt. Derartige Maßnahmen sollen zur Sicherheit aller beitragen.
  • Verfahrensweisen bei Störungen: Regelungen, die das Vorgehen bei möglichen Störungen des Hausfriedens durch Bewohner oder Dritte festlegen, einschließlich der Option, Beschwerden zu melden, sind ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Hausgemeinschaft.

Welche Klauseln definitiv verboten sind

Bei einer gut durchdachten Hausordnung handelt es sich um ein Instrument, um das Zusammenleben in der Wohnanlage zu regeln und Konflikte zu vermeiden. Doch nicht jede Regel, die dabei in einer Hausordnung festgehalten wird, ist auch rechtlich zulässig. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Vorschriften, die immer wieder in Hausordnungen auftauchen, obwohl sie die Rechte der Mieter unangemessen beschneiden und somit ungültig sind. Die folgenden Beispiele sind hierbei zu nennen:

  • Duschen oder Baden nur zu bestimmten Uhrzeiten: Einschränkungen, die das Duschen oder Baden auf bestimmte Zeiten limitieren, sind in der Regel nicht haltbar, da sie die persönliche Freiheit und die sozialadäquaten Tätigkeiten unangemessen einschränken.
  • Verbot einer Waschmaschine in der Wohnung: Mieter dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Einschränkungen hierzu sind nur in seltenen Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig und dürfen daher nicht Teil der Hausordnung sein.
  • Besuchs- und Übernachtungsverbot: Eine Hausordnung darf nicht regeln, wie oft und wann Mieter Besuch empfangen oder Übernachtungsgäste haben dürfen. Solche Regelungen greifen unzulässig in das Hausrecht des Mieters ein und sind daher nicht gestattet.
  • Generelles Verbot der Tierhaltung: Ein pauschales Verbot von Haustieren oder des Besuchs mit Tieren ist nicht zulässig. Kleintiere dürfen grundsätzlich gehalten werden, und der Besuch darf seine Haustiere mitbringen. Anderweitige Einschränkungen sind unzulässig.
  • Ein generelles Musizierverbot: Das vollständige Verbot, Musikinstrumente zu spielen, ist nicht rechtens. Mieter haben das Recht, in angemessenem Rahmen und unter Berücksichtigung der Ruhezeiten zu musizieren. Lediglich die gängigen Ruhezeiten sind weiter zu beachten.
  • Regelungen nur für bestimmte Mieter: Eine Ungleichbehandlung der Mieter durch unterschiedliche Pflichten ist unzulässig, es sei denn, diese ist vertraglich vereinbart und gerechtfertigt. Auch dies ist am besten bereits vor Vertragsunterzeichnung zu prüfen.

In diesen Fällen kann eine Hausordnung unwirksam sein

Anhand der verbotenen Klauseln zeigt sich, dass nicht jede Hausordnung automatisch gültig ist. Ein gängiges Beispiel dafür ist, wenn die Hausordnung gegen geltendes Recht verstößt. Beispiele hierfür sind Vorschriften, die die persönlichen Rechte der Mieter unangemessen einschränken, wie ein direktes Verbot der Tierhaltung oder unverhältnismäßige Ruhezeiten, die das übliche Maß deutlich übersteigen.

Zum anderen kann eine Hausordnung auch dann unwirksam sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß in das Mietverhältnis einbezogen wurde. Eine Hausordnung muss den Mietern bei Vertragsabschluss bekannt gemacht werden, idealerweise durch eine explizite Aufnahme in den Mietvertrag oder durch die Aushändigung als Anlage zum Vertrag. Wird die Hausordnung geändert oder eingeführt, ohne dass die Mieter zustimmen oder zumindest informiert werden, steht die Gültigkeit der Hausordnung infrage.

Droht beim Verstoß gegen die Hausordnung eine Kündigung?

Zur Beantwortung dieser Frage ist zwischen Mietern und Eigentümern zu unterscheiden. Als Mieter kann eine Nichtbeachtung der Hausordnung im Wiederholungsfall durchaus zur Kündigung führen. Für Eigentümer gestaltet sich dies schwieriger. Vor allem in einer Eigentümergemeinschaft, in der sich mehrere Eigentümer auf eine einheitliche Hausordnung geeinigt haben, sind Verstöße problematisch. Meist besteht jedoch keine Handhabe, Sie als Eigentümer auszuschließen. Zwangsgelder oder andere Nachteile sind allerdings möglich. Nur als alleiniger Eigentümer bestimmen Sie die Hausordnung selbst.

Sichere Beratungen für Vermieter und Eigentümer

Ohne eine vorherige Beratung können sich schnell neue Risiken ergeben, die im Rahmen einer neuen Hausordnung zum Problem werden. In einem solchen Fall ist juristische Expertise entscheidend, damit die neue Hausordnung später auch durchsetzbar wird. Vor allem in einer Umgebung, in der sich viele Mietparteien miteinander arrangieren müssen, ist eine gemeinsame und feste Grundlage sehr wichtig. Lassen Sie sich daher im Vorhinein beraten, wie die Hausordnung dabei detailliert aussehen sollte.

Doch nicht nur rund um das Thema der Hausordnung, sondern auch bei der Auswahl der passenden Immobilie ist eine gute Beratung Gold wert. Als erfahrener Immobilienmakler im Herzen Berlins sind wir gerne für Sie da und unterstützen Sie bei allen wichtigen Fragen. Vom ersten Angebot bis hin zum finalen Einzug sind wir bei Living in Berlin für Sie da und unterstützen Sie rund um Ihre neue Immobilie.

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