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Notaranderkonto

Was um Himmels willen ist denn ein „Notaranderkonto“?

Nein, es ist nicht das Konto eines anderen Notars, sondern eine Absicherung der verlässlichen Zahlungsabwicklung bei Immobilienverkäufen, da beide Parteien ein finanzielles Wagnis eingehen: Sie als Verkäufer laufen Gefahr, Ihr Eigentum vor der vollständigen Begleichung des vereinbarten Kaufpreises aus der Hand zu geben. Der Käufer riskiert sein Geld, falls Vertragsbedingungen – wie z. B. Reparaturarbeiten – noch nicht erfüllt worden sind oder im Falle einer Insolvenz des Verkäufers während der Dauer der Eigentumsübertragung.

Hier tritt das Notaranderkonto auf den Plan

Es wird von einem Notar in dessen Namen eingerichtet und treuhänderisch verwaltet – dabei darf er das Guthaben selbstverständlich nicht für seine Zwecke nutzen. Auf dieses Girokonto überweist der Käufer den Kaufpreis an einem gemeinsam festgelegten Tag. Das gibt Ihnen als Verkäufer die Gewissheit, dass der Betrag pünktlich und komplett entrichtet wurde. Sollte der Käufer nicht zahlen, gestaltet sich die Rückabwicklung des Kaufvertrages für Sie einfacher, da es erst mit der Kaufpreiszahlung zur Eigentumsumschreibung kommt.

Der Notar weist es Ihnen allerdings erst an, wenn die gesamte Bürokratie abgewickelt – der Käufer also auch korrekt in das Grundbuch eingetragen – ist. Hier müssen Sie Geduld aufbringen, da sich die Eintragung 3 – 12 Monate hinziehen kann. Zudem müssen Sie sämtlichen Voraussetzungen nachgekommen sein, die im vorher erstellten Treuhandvertrag festgehalten wurden.

Solch ein Konto wird für komplexere Verkäufe mit Zug-um-Zug-Abwicklung genutzt.

Aber: Laut Rechtsverordnung – nach § 54a Absatz 2, Nummer 1 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) – kommt es nur zum Tragen, sollte ein „berechtigtes Sicherheitsinteresse“ vorliegen, z. B. wenn

  • der Käufer den Kaufpreis über mehrere Banken finanziert
  • sich die Immobilie in der Zwangsverwaltung befindet: Nur wenn der Zwangsverwaltungsgläubiger davon ausgehen kann, dass er seine Forderung auch tatsächlich erhält, wird er der Einstellung des Zwangsverfahrens zustimmen
  • die Übergabe der Immobilie vor Kaufpreiszahlung geplant ist

Allerdings ist die „Direktzahlung“ mit Bankbürgschaft Ihres Käufers die übliche und vom Gesetz bevorzugte Option: Sie erweist sich meist als zuverlässig, zügig und ist im Vergleich zum Notaranderkonto deutlich kostengünstiger für Sie.

Sie möchten Ihre Immobilie generell mit Netz und doppeltem Boden verkaufen? Dann sichern Sie sich doch einfach jetzt bei Living in Berlin einen Gesprächstermin.

Geschrieben von Susanne Purol

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Ein kraftvolles Zugpferd und vier Sahnehäubchen

Wie Living in Berlin nun vermehrt Vollgas für Sie gibt

Kennen Sie die Maklerfirma Immo-Flopp? Norbert Null ist der hochseriöse Chef, er hat zuerst die extrovertierte Heike Hochmotiviert und den spießig angehauchten Erik Engagiert eingestellt, später folgten der brave Klaus Klever sowie die Ulk-Nudel Stefanie Stratego. Was Wunder: Keiner wurde so richtig warm miteinander, jeder bastelte an dem jeweiligen Auftrag alleine vor sich hin. Der maximale Austausch beläuft sich auf „guten Morgen“ und „schönen Feierabend“, währende der Kuli um Punkt 17 Uhr fallen gelassen wird – und das alles bei minimalem Gehalt. Würden Sie solch einer Firma Ihre Immobilie anvertrauen? Nein?

Wir auch nicht. Deshalb machten wir es ganz anders. Und zwar so:

Weil unsere kluge und erfolgreiche Kompetenz immer mehr die Runde dreht, waren wir mit der Spitzenauftragslage so überfordert, dass wir dringend Verstärkung suchten. Absolut im Vordergrund stand dabei, dass unser – natürlich weiblicher – Zuwachs so zu unserem jungen und flippigen Mädelsteam passt wie der Schuh zu Cinderella: also ebenfalls bestens ausgebildet, tatkräftig, zielorientiert, ideenreich und kundenzentriert. Ausnahmslos.

Es haben sich zahlreiche Anwärterinnen vorgestellt. Viele hatten es fachlich drauf, aber nur eine von ihnen war auch vom Bauchgefühl her die Richtige.

Dürfen wir Ihnen vorstellen? Jessica Mißbach, 25 Jahre jung und nun Sahnehäubchen Nr. 4:

Seit 2016 ist sie erfolgreich ausgebildete Immobilienkauffrau, die weiß, wovon sie redet und als Wohnungsverwalterin verschiedene Erfahrungen gesammelt hat – unter anderem auch die, dass ihr bei der Arbeit in der Verwaltung doch etwas Entscheidendes fehlte: die Leidenschaft! Also war es Zeit für Veränderung und da sie gerne mal etwas schrill und auffällig ist, sich bereitwillig neuen Herausforderungen stellt sowie ihre Stärken ausbauen möchte, ist sie genau das fehlende Puzzelteil, welches Living in Berlin komplettiert und das sich bereits sehr gut eingearbeitet hat.

So besteht weiterhin ein angenehmes, weil einvernehmliches Klima unter uns, eventuelle Probleme werden gemeinsam besprochen und aus der Welt geschafft.  Das I-Tüpfelchen sind die zahlreichen Anreize, die ich – Vivien Hermel – für mein Team schaffe:  So zahle ich neben Firmenhandys und Autos auch Laptops, die zusätzlich privat genutzt werden können; eine betriebliche Altersvorsorge; sorge zudem jährlich für ein fröhliches Sommerfest und eine besinnliche Weihnachtsfeier sowie einen entspannenden Firmenurlaub.

Da wir uns darüber hinaus menschlich alle ausgezeichnet verstehen, kommen wir jeden Morgen voller Enthusiasmus zur Arbeit und unternehmen auch gerne mal privat etwas miteinander.

Das Ergebnis ist eine authentische, eingeschweißte Gruppendynamik, die unsere Kunden begeistert und zu 1A-Immobilien-Abschlüssen führt.

Überzeugen Sie sich selbst davon und profitieren Sie doch von unserem Zusammenhalt, der Ihnen geballt zur Verfügung steht. Greifen Sie einfach nur zum Hörer und ziehen Sie mit uns an einem Strang.

Geschrieben von Susanne Purol

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Immobilie zu verlangweilen?

Beeindruckt Sie ein heruntergeleiertes Gedicht, monoton und ohne Interesse vorgetragen? Lesen Sie gerne nichtssagende Bücher? Lieben Sie öde Filme ohne Handlungsablauf und Spannungsbogen?

Vermutlich werden Sie diese Fragen mit einem klaren „Nein“ beantworten. Umso verwunderlicher ist es, dass viele Privatverkäufer ihre Exposés genau so schreiben:  trocken, ausdruckslos, ohne Emotion.

Das Ziel aber ist der lukrative Verkauf. Ihre Immobilie ist das Produkt und das Exposé die Werbung. Wer eine bestimmte Automarke vermarkten will, wird mit dem Satz: „Das ist ein Auto, es fährt und verbraucht Benzin“ sicherlich keinen reißenden Absatz erzielen.

So verhält es sich auch mit Immobilien. Lesen Sie folgendes Beispiel:

Großes Haus im Grünen: Dieses Haus betritt man über die Eingangstür und gelangt so in den großen Flur, von dem vier große Zimmer abgehen. Die Küche ist groß und hell und befindet sich rechts hinter dem Schlafzimmer. Das helle Bad verfügt über eine Wanne und befindet sich links hinter dem vierten großen Zimmer. Der Balkon geht vom Wohnzimmer ab. Ein Keller ist auch vorhanden. Und ein Stellplatz. Das Haus liegt im Zentrum von Hintertupfingen. Hintertupfingen hat 20.000 Einwohner und ist verkehrstechnisch gut erreichbar. Die Infrastruktur  ist gut. Es gibt viele gute Sport- und Freizeitmöglichkeiten und Geschäfte.

Und jetzt heben bitte alle die Hand, die sich für dieses Objekt interessieren

Für diejenigen unter Ihnen, die gerade eingeschlafen sind, hier einige anregende Regeln für Ihr gelungenes Exposé:

  • Betrachten Sie es als Einladung zur Besichtigung und locken Sie Ihre Kunden.
  • Animieren Sie zum Weiterlesen durch peppige, ungewöhnliche Überschriften, die Ihre Leser neugierig machen.
  • Beschreiben Sie einen Rundgang durch Ihr Haus: schlüssig, vorstellbar. Bei der Besichtigung kann Ihr potenzieller Käufer auch nicht vom Keller nahtlos ins Dachgeschoss hüpfen.
  • Verbildlichen Sie Lebenssituationen: am Kamin, auf der Terrasse, im Garten, in der Sauna u. s. w. mit positiven Worten: Entspannung, Spaß, Geselligkeit, Familie etc.
  • Adjektive wie schön, wunderschön, hübsch liest Ihr potenzieller Käufer in all den anderen Exposés viel zu oft. Dadurch entsteht ein Gähn-Effekt. Suchen Sie besondere Worte, z. B. ein Hingucker, ein erfreulicher Anblick, malerisch o. ä.
  • Sprechen Sie Ihre Interessenten in der Sie-Form persönlich an – das schafft Vertrauen. Und pusht die Vorstellungskraft.
  • Vermeiden Sie Wiederholungen. Wenn Ihr potenzieller Käufer zum Beispiel vom Flur in den Wohnbereich gelangt und vom Wohnbereich in die Küche gelangt, um von der Küche in den Essbereich zu gelangen und er auch vom Schlafzimmer ins Bad gelangt, dann langt es dem Leser: Gähn-Effekt Nr. 2. Damit Sie leichter Ersatzwörter finden: www.woxikon.de  ist dabei ausgesprochen hilfreich.
  • Berücksichtigen Sie, dass Ihr Käufer hier leben wird, was also bietet ihm die Lage? Je nach Zielgruppe sollten die Kategorien „Verkehrsanbindung, Natur, Freizeit, Sport, Kulinarisches, Kinder (Schulen/Kitas), Einkauf des täglichen Bedarfs und Shoppen“ nicht fehlen.

Es gibt weit mehr Tipps und Tricks, Ihrem Exposé die Note zu verleihen, die Sie als Privatverkäufer aus dem Konkurrenzmeer leuchten lässt und die Interessenten dazu bringt, Ihre Immobilie unbedingt besichtigen zu wollen. Doch wenn Sie allein schon die obigen Regeln beherzigen, gehört Ihr Exposé nicht mehr zu dem Einheitsbrei.

Allerdings bedeutet diese Art zu schreiben auch eine Mammut-Arbeit, die Fingerspitzengefühl erfordert. Warum lassen Sie sich nicht einfach helfen und kümmern sich um das Wesentliche? Um sich selbst? Living in Berlin nimmt Ihnen dies und noch viel mehr gerne und mit großem Geschick ab. Probieren Sie es doch aus und kontaktieren Sie uns.

Geschrieben von Susanne Purol

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Immobiliengutachter

Das Immobilien-Gutachten – klar geht’s auch ohne, manchmal allerdings in die Hose

Hans-Peter muss sich von seiner Frau trennen und damit auch von seinem geliebten Mercedes, die Scheidung frisst zu viel Geld. Lisa will endlich einen schnittigen Audi fahren und deshalb ihren jetzigen VW Golf verkaufen. Beide Pkw sind gut in Schuss, das Wageninnere ist gepflegt, der Motor schnurrt. Eifrig wird gegoogelt, der Wert ermittelt und – wie sich herausstellen soll – aufs falsche Pferd gesetzt: Hans-Peters Auto entpuppt sich als unterbodenverrostete Blechbüchse, er bleibt auf seinem exorbitant angesetzten Kaufpreis sitzen. Lisas Käufer lacht sich ins Fäustchen, er hat seinen neuen fahrbaren Untersatz für einen Appel und ein Ei ergattert – inklusive Bang & Olufsen Advanced Soundsystem.

Milchmädchenrechnungen: DIE Sabotage Ihres Immobilienverkaufes

Sie haben natürlich die Möglichkeit, Ihr Hab und Gut selbstverantwortlich einzuschätzen. Wenn Sie jedoch wie Hans-Peter und Lisa auf dem Holzweg sind, kann sich dies ebenso als absoluter Flop erweisen. Die zahlreichen kostenlosen Bewertungen im Internet gehen nicht gründlich genug in die Tiefe und vernachlässigen zu viele maßgebliche Details. Die verlustreiche Konsequenz: Ihre Immobilie steht zu hoch oder zu niedrig im Kurs. Das war es dann auch. Und wäre mit einem Immobiliengutachter nicht passiert.

Warum nicht?

Weil er Ihre Immobilie genauestens unter die Experten-Lupe nimmt, die wertmindernden sowie wertsteigernden Faktoren auf Herz und Nieren prüft und sie schließlich in einem – wenn nötig: gerichtsfähigen – Wertgutachten festhält. Die Anerkennung durch die Justiz benötigen Sie z. B.

  • zur Vorlage beim Fiskus
  • bei Vermögensstreitigkeiten wie etwa im Falle einer Erbangelegenheit
  • innerhalb einer Zwangsversteigerung etc.

Holzauge, sei wachsam

Lassen Sie bei der Wahl Ihres Immobiliengutachters bitte große Vorsicht walten, der Begriff ist als Berufsbezeichnung nicht geschützt. Deshalb darf sich jeder x-Beliebige ohne ein Quäntchen Qualifikation so nennen – und kann Ihnen Geld für nichts und wieder nichts abknöpfen.

Sie wollen wirklich den bestmöglichen Kaufpreis auf Ihrem Konto verbuchen?

Dann ist eine fachmännische Immobilienbewertung unabdingbar – ganz abgesehen davon, dass diese eine stabile Grundlage ist, auf der Sie Ihren Käufern gegenüber Selbstsicherheit und Kompetenz beweisen können – übrigens eine ausgesprochen verkaufsfördernde Maßnahme.

Wenn Sie Ihren Verkauf nicht dem Zufall überlassen und auch keine Bruchlandung riskieren möchten, wenden Sie sich jetzt bitte vertrauensvoll an uns. Frau Hermel ist Sachverständige für die Immobilienwertermittlung nach Sprengnetter, wir erstellen Ihnen ein präzises Gutachten oder eine Marktwertermittlung und liefern Ihnen damit den goldenen Schlüssel für Ihren Verkaufserfolg.

Geschrieben von Susanne Purol

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Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung nach Augenmaß? Das kann böse ins Auge gehen.

Herr Schneiderlein heiratet in drei Wochen. Für seine Liebste würde er sein letztes Hemd geben, für den Brautanzug jedoch nicht. „Das kann doch nicht so schwer sein“, denkt er bei sich, schnappt sich das Maßband und ermittelt die Zentimeter seines Körpers. Das Ende vom Lied gleicht einem Trauermarsch, denn: Er vergisst die Schrittlänge, die Bizepsbreite sowie die Größe der Armlöcher – sein Nähwerk passt hinten und vorne nicht. Nun hat er nicht nur unnötiges Geld und verschwendete Zeit investiert, sondern muss darüber hinaus in den sauren Apfel beißen, letztendlich doch einen Fachmann zu beauftragen. Eine doppelte Pleite. Die zu vermeiden gewesen wäre. Genauso wie die verkehrte Größen-Ermittlung Ihrer Immobilie.

Quadratmeter und Wohnfläche: Jacke wie Hose?

Klares Nein. Und darin liegt Ihr Risiko: Setzen Sie die Wohnfläche zu klein oder zu groß an, führt das zu einem bescheidenen oder überteuerten Kaufpreis und damit in die Verlustzone. Im ersten Fall liegt auf der Hand, warum. Im zweiten kann der Verkauf Ihrer Immobilie schwer wie Blei werden. Wie kommen Sie nun aus dieser Nummer heraus?

Die Wohnflächenverordnung – WoFIV hilft Ihnen. Hier unsere flächendeckende Erklärung für Sie:

Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Ess-, Kinder- bzw. Jugendzimmer, Bad, WC, Dielen und Flure, Küchen, Nebenräume (z. B. Abstellkammern) sowie Flächen für Einbaumöbel, Öfen und Badewannen gehören grundsätzlich zur Wohnfläche, aber:

Die Raumhöhe bestimmt, wie viel Sie anrechnen können:

  • 100 Prozent bei zwei Metern
  • 50 Prozent bei ein bis zwei Metern – z. B. bezogen auf Dachschrägen
  • 0 Prozent bei weniger als einem Meter – ebenfalls z. B. in puncto Dachschrägen

Für Flächen unterhalb von Treppen gilt dasselbe, angelehnt an die Treppenhöhe.

Zudem zählen zur Wohnfläche

  • 25 bis maximal 50 Prozent: Terrassen, Loggien, Dachgärten und Balkone – je nach Zustand
  • 50 Prozent: ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder; 100 Prozent, wenn diese beheizt sind

Hausflure, z. B. in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern etc., finden nur dann Beachtung bei Ihrer Kalkulation, wenn Sie diese als Wohnraum nutzen, etwa im Eingangsflur bzw. Windfangbereich eines Einfamilienhauses.

Bauteile über 1,5 Meter Höhe mit mehr als 0,1 m² Fläche – also Schornsteine, Pfeiler und Säulen gelten nicht als Wohnfläche.

Tür-, Fenster- und Wandnischen können Sie lediglich zu Ihrer Wohnfläche addieren, wenn diese bis zum Fußboden reichen und mindestens 13 Zentimeter tief sind. Außerhalb der Wohneinheit befindliche Räumlichkeiten wie Keller, Trocken-, Boden-, Heizungs-, Abstell- und Geschäftsräume, Waschküchen, Schuppen und Garagen werden hingegen nicht als Wohnfläche angesehen.

Sie sehen, die Wohnflächenberechnung ist eine Sisyphusarbeit. Wollen Sie es Herrn Schneiderlein gleichtun und alles auf eine Karte setzen? Oder sich lieber doch ein maßgeschneidertes Resultat vom Profi sichern und damit auch Ihren Verkaufserfolg? Entscheiden Sie selbst. Und rufen Sie uns einfach an.